Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast,

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

§ 1. Bereitstellung

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit schriftlich vereinbart wurde, behält das Hotel sich das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (bei Veranstaltungen). Das Hotel ist berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarten Zimmer oder Räumlichkeiten aufgrund höherer Gewalt oder eines nicht zu überwindenden Leistungshindernisses nicht zur Verfügung gestellt werden können. Das Hotel verpflichtet sich in diesem Fall, sich um gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zu bemühen.

§ 2. Um- und Abbestellung

Es gelten folgende Stornierungsfristen und Zahlungsbedingungen:

Reservierungen

  • bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
  • von 27 – 15 Tage vor Anreise 50 % des Angebotspreises
  • von 14 – 1 Tag vor Anreise 80 % des Angebotspreises
  • bei Stornierung am Anreisetag 100 % des Angebotspreises

Der Abzug von nicht eingenommenen Mahlzeiten ist bei allen Arrangements und bei Mahlzeiten im Rahmen der Halb- und Vollpension nicht möglich.

§ 3. Veranstaltungen

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Räumlichkeiten im Hotel Antoniushütte und derer angrenzenden Räumlichkeiten und Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Vertragspartner sind der Veranstalter und die Firma Antoniushütte Hotel & Restaurant GmbH & Co.KG. Britta Spiekermann, Eisborner Dorfstr. 10, 58802 Balve, im Weiteren „Hotel Antoniushütte“ genannt.

  1. Mit der Bestätigung durch das Hotel Antoniushütte ist die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen für das Hotel Antoniushütte sowie für den Veranstalter bindend.
  2. Der Veranstalter hat Mängel und Störungen an den Lieferungen und Leistungen des Hotel Antoniushütte nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Hotel Antoniushütte die Möglichkeit hat, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsmäßigkeit der Lieferungen und Leistungen herzustellen.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von Speisen und Getränken enthalten. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Die Rechnungen des Hotel Antoniushütte sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu begleichen.
  5. Der Veranstalter muss dem Hotel Antoniushütte die endgültige Personenzahl der Veranstaltung spätestens 4 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, da das Küchenteam zu diesem Zeitpunkt die Produkte bestellen und mit den Vorbereitungen beginnen muss. Die Menü- und Büffetpreise sind auf die Inhalte und Mindestpersonenzahlen abgestimmt. Veränderungen der Inhalte und Reduzierung der Personenzahlen bedürfen einer neuen Preiskalkulation. Erhöht sich die Personenzahl wird bei der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt.
  6. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel Antoniushütte dies zu verantworten hat, so behält sich das Hotel Antoniushütte den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird vor.

Stornierungsbedingungen:

bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 25% des Vertragswertes

bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% des Vertragswertes

bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin 75% des Vertragswertes

bis weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin 100% des Vertragswertes

  1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch seine Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Das Hotel Antoniushütte haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
  2. Aus lebensmitteltechnischen Gründen (§4 der Lebensmittel-Hygieneverordnung) lehnt es das Hotel Antoniushütte ab, einmal in Verkehr gebrachte Lebensmittel ausser Haus zu geben. Von dieser Pflicht kann der Veranstalter das Hotel Antoniushütte nicht entbinden, da das Hotel Antoniushütte in der Verantwortung und Haftung steht. Das Hotel Antoniushütte muss in jedem Fall und jederzeit garantieren können, dass die mitgenommenen Lebensmittel beim Veranstalter oder bei dessen Gästen Zuhause noch in einem einwandfreien Zustand und verzehrfähig sind. Das kann das Hotel Antoniushütte nicht!
  3. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
  4. Hat das Hotel Antoniushütte begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
  5. Das Hotel Antoniushütte weist den Veranstalter ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerke) und das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen nicht gestattet sind.
  6.  Änderungen der Personenanzahl nehmen wir bis zu 4 Tage vor Veranstaltung entgegen. Danach legen wir bei der Rechnungserstellung 100% der bis zu 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung gemeldeten Personen zugrunde. Erhöht sich die Personenzahl, wird bei der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt.
  7. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerke, Wunderkerzen usw.) und das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen nicht gestattet sind.
  8. Um eine feste Reservierung zu garantieren, ist eine Anzahlung erforderlich. Diese ist bis spätestens 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin zu leisten. Grundlage für die Berechnung sind 50% der zu erwarteten Endsumme. Es werden 100,00 € pro Person veranschlagt. Die feste Zusage mit Unterschrift muss bis spätestens 6 Monate vor demVeranstaltungstermin vorliegen. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet und bei Stornierung nicht rückerstattet.

§ 4. Deposit

Vorauszahlungen (Deposits) hat der Gast, sofern keine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wird, bis spätestens 30 Tage vor Ankunft, bzw. Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5. Verbindlichkeiten von Angeboten

Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Service und der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Sämtliche Preisauszeichnungen und sonstige Vereinbarungen gelten in Euro.

§ 6. Ausschluss Dritter

Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels an Dritte übertragen werden.

§ 7. Zahlung/ Gastrechnung

Gastrechnungen sind sofort bar oder mit Kreditkarte zahlbar. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Master, Visa, Amex, Maestro, EC-Karten. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

§ 8. Haftung

Die Vertragspartner des Hotels, bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld gemindert wird. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Für eingebrachte Sachen (z. B. Seminar- und Tagungsgeräte wie Videorecorder, Monitore, Kameras, EDV-Geräte etc.) wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für eingebrachte Güter bei Verkaufsausstellungen oder Produktpräsentationen.

§ 9. Abreise

Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen. In Absprache mit dem Empfang kann gegen einen Aufpreis eine spätere Abreise vereinbart werden.

§ 10. Fremdleistungen

Eine Haftung des Hotels für die Leistung Dritter besteht nicht.

§ 11. Weckaufträge

Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

§ 12. Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verluste, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

§ 13. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Balve-Eisborn zuständige Gericht.

Antoniushütte Hotel & Restaurant GmbH & Co. KG

Stand: Februar 2018